Immobilienbewertung / Verkehrswertgutachten

Wir erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Verkehrswertermittlung von:

  • Unbebauten Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Rechte und Belastungen (Nießbrauch, Wohnungsrechte, Erbbaurechte)
  • Standortanalysen

Schiedsgutachten

Zweck eines Schiedsgutachtens:
Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten sollen außergerichtlich aber rechtsverbindlich geregelt werden. Es werden nicht nur Kosten gespart, sondern oft langjährig andauernde Streitigkeiten können vermieden werden. Beide Beteiligten müssen sich auf einen Sachverständigen einigen und diesen gemeinsam beauftragen.
Im Auftrag ist eine Schiedsgutachtenabrede enthalten. Beide Parteien akzeptieren durch diese Art der Auftragserteilung schon im Vorfeld das Ergebnis des Gutachtens. In der Regel werden die Gutachtenkosten hälftig geteilt.

Sonstige Leistungen

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen als Gutachterin, führe ich regelmäßig Beweissicherungen für private und öffentliche Auftraggeber durch. Zudem biete ich allgemeine Beratung im Immobilienangelegenheiten und die Beleihungswertermittlung für Banken an.

Kosten und Honorar

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten bemisst sich nach der Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung.

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen alternativ gerne ein individuelles Festangebot zu Ihrem Objekt.